Anschlagpunkte
Der Punkt an dem Sicherheit beginnt
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Anschlagseinrichtung für Flachdächer
Anschlageinrichtungen sind sicherheitstechnische Vorrichtungen, die als zentrale Verbindungspunkte für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) dienen. Sie werden an festen Strukturen wie Gebäuden, Stahlkonstruktionen oder anderen tragfähigen Untergründen installiert, um eine sichere Befestigung für Auffanggurte und Verbindungsmittel zu gewährleisten.
Diese Einrichtungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Absturzsicherung, indem sie die auftretenden Kräfte im Falle eines Sturzes kontrollieren und auf die Struktur ableiten, um Verletzungen der arbeitenden Person zu verhindern. Differenziert wird zwischen Anschlagpunkten und beweglichen Anschlagpunkten, wie beispielsweise Schienen- und Seilsicherungssystemen.
Objektbezogene Typenbestimmung (Beispiel)
Gesetze und Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften
"Bauarbeiten" (BGV, C 22), Teil II, § 12. "Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen von Personen verhindern."
Flachdach-Richtlinien
Ausgabe 1991 weist unter 4.5. auf die Erfordernisse von Absturzsicherungen hin. DIN 4426 "Sicherheitseinrichtung zur Instandhaltung baulicher Anlagen-Absturzsicherungen." Bei Montage auf Beton sind nur bauaufsichtig zugelassene Dübel zu verwenden."
Einbau-Richtlinien
• Über 3 m Absturzhöhe einschließlich Baugruppe
• Mindestabstand zur Dachkante: 2,5 m
• Zwischenabstand der Stützen max. 7,5 m
• Zwei bis drei Personen pro Anschlagpunkt (Stütze)
• Drei Personen pro Anschlageinrichtung, jedoch pro Feld vier Personen.
• Die Stütze darf nicht zum Anschlagen von Lasten genutzt werden.
Technische Beschreibung
• Rohr- und Ringschraube aus Edelstahl für "PRIMO I"
• Rohr-Ringschraube-Platte geschweißt aus Edelstahl für "PRIMO"
• Absolut nicht rostend
• Blitzschutz nach DIN 57185 ist wegen der geringen Bauhöhe nicht erforderlich
Sicherheit
Vor Einbau der Anschlageinrichtungen ist die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion bauseits zu überprüfen. Die technischen Baubestimmungen sind zu überprüfen.
Die Anschlageinrichtungen sind geprüft nach DIN EN 795 EG – Baumusterprüfbescheinigungs-Nr. ZB 08/900, ZB 08/091, ZB 08/089, ZB 08/088, ZB 08/082. Z-14.9-710 bauaufsichtliche Zulassung.
Am Kopf der "PRIMOS" können bis zu 8,0 kN Belastung auftraten. Die angegebenen Bauteildaten sind Mindestwerte und gelten nicht als Tragfähigkeitsnachweis.