Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Unseren Angeboten sowie allen unseren Bestellungsannahmen liegen - auch bei künftigen Geschäftsabschlüssen – die nachstehenden Bedingungen zugrunde, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Schreibt der Besteller Lieferbedingungen vor, so gelten diese nur, wenn sie von uns schriftlich, anerkannt sind. Unsere bisherigen „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“ verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auch nachträgliche Änderungen oder Zusätze sind nur dann rechtswirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
3. Lieferpreis
Alle Preise verstehen sich in der angebenden Währung und sind freibleibend. Es gelten in jedem Fall die am Liefertag maßgebenden Preise. Die Preise gelten, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ab Lager Straelen oder ab einer von uns zu benennenden anderen Bahnstation bzw. unter Berechnung einer Frachtbasis.
4. Verpackung
Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen! Für Transportbehälter, die leihweise überlassen werden (Paletten, Körbe, Kisten, Fässer, usw.), erfolgt zwangsläufig Nachbelastung, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben sind
5. Lieferfristen
Fixgeschäfte werden nicht anerkannt. Von uns bestätigte Lieferzeiten sind nur als annähernd anzusehen, sie beginnen mit dem Tage unserer Bestellungsannahme. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit berechtigt den Besteller zum Rücktritt vom Vertrage erst dann, wenn die Lieferzeit um 4 Wochen überschritten ist und der Besteller nach Ablauf dieser 4 Wochen eine angemessene Nachfrist von wenigstens wiederum 4 Wochen gesetzt hat. Bei Eintreten unvorhergesehener Hindernisse, gleichgültig ob sie bei uns selbst oder bei unseren Unterlieferanten entstehen, verlängern sich die vorgenannten Lieferfristen angemessen. Bei außergewöhnlichen Ereignissen, wie z.B. Krieg, Streik oder Betriebsstörungen irgendwelcher Art haben wir das Recht, ebenfalls eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen zu verlangen oder aber vom Vertrage zurückzutreten.
6. Liefermenge
Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge vor. Hierunter fallen auch DIN-Teile, die für die vorliegende Bestellung besonders angefertigt werden müssen.
7. Zahlungsbedingung
Unsere Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne jeden Abzug. Skonto wird nur dann gewährt, wenn keine älteren fälligen bzw. überfälligen Rechnungen offenstehen. Akzepte und Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Schecks gelten als Zahlung erst nach Einlösung durch die Bank. Diskont und Spesen für von uns grundsätzlich nur zahlungshalber übernommener Akzepte und Wechsel gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen gemäß den jeweiligen Bankansätzen für vorübergehende Kredite berechnet. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingung oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderung ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingekommener Wechsel zur Folge.
8. Versand und Gefahrenübergang
Wir versenden die Ware in jedem Fall auf Verlangen des Bestellers an den von diesem angegebenen Bestimmungsort. Die Gefahr geht auf den Besteller über mit der schriftlichen Anzeige der Versandbereitschaft der Ware, spätestens jedoch, wenn die Ware das Lieferwerk verlässt. Für Beschädigungen und Verluste, welche die Ware auf dem Transport erleidet, kommen wir nicht auf. Falls uns bis zur Versandbereitschaft keine bestimmte Versandanweisung gegeben wird, wird der Versand von uns nach bestem Ermessen ohne Verantwortlichkeit für billigste Beförderung bewirkt.
9. Mängelrügen
Mängelrügen und sonstige Beanstandungen geben dem Käufer Gewährleistungsansprüche gegen uns nur unter der Voraussetzung, dass die schriftliche Mängelrüge bezüglich nicht verborgener Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware beim Besteller bei uns eingeht. Handelsübliche oder geringe Abweichungen in Qualität oder Menge stellen keine Mängel der gelieferten Ware dar. Unsere Angaben zur Ware sind nur Beschreibungen der Ware und keine zugesicherten Eigenschaften. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl entweder zur Beseitigung des Mangels oder zur kostenlosen Ersatzlieferung oder zur Rücknahme gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages verpflichtet. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen Gewährleistungszeitraum gewerblich 12 Monate.
10. Haftung
Soweit in den vorstehenden Bestimmungen nicht besondere Regelungen getroffen sind, kann der Käufer Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Verzugs, Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung – insbesondere Produzentenhaftung-) - nur verlangen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, und für grobes Verschulden nichtleitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfe ist jede Haftung unsererseits ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn dieser seine gesamte Verbindlichkeit aus unserer Geschäftsbeziehung getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenanlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten heraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Besteller schon jetzt seine Eigentums-bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verwenden. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware ist ihm, untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware- gleich in welchem Zustand, ob allein oder zusammen mit anderen Waren-, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinen Kunden bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber seinen Kunden erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der von uns gegebenen Sicherung unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind jedoch berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers bzw. unter den Voraussetzungen des § 321 BGB sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich herauszuholen. Wenn wir unser Recht zur Rücknahme der Ware ausüben, ist darin ein Rücktritt vom Vertrag nur dann zu sehen, wenn wir diesen schriftlich erklären.
12. Falschbestellungen
Rücksendung falsch bestellter Ware ist nur mit unserem Einverständnis möglich. Erfolgt Rücknahme, so behalten wir uns vor, von der Warenwirtschaft 20% des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 30,- abzusetzen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kleve, auch für Wechsel- und Scheckklagen.
14. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen oder des Kaufvertrages oder künftig aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksam oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die in rechtswirksamer Weise dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
Sicherheitskonzepte – Breuer GmbH Straelen, Februar 2009