Geländersysteme
Kollektivschutz für ihr Dach
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Kollektivschutz
Im Gegensatz zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützen Kollektivschutzmaßnahmen nicht nur individuell, sondern allgemein alle Personen in absturzgefährdeten Bereichen. Die gängigste Form des Kollektivschutzes ist das Schutzgeländer, jedoch können auch Gerüste und Auffangnetze eine entsprechende Maßnahme sein.
Das Schutzgeländer ist einer Individualschutzmaßnahme, wie Anschlagpunkten oder Seilsystemen, grundsätzlich vorzuziehen. Ausnahmen, in denen Kollektivschutzmaßnahmen nicht realisierbar sind, gibt es aber reichlich. Aufgrund verschiedener Gegebenheiten, wie beispielsweise der Statik oder der Neigung des Daches, muss in diesen Fällen auf individuelle Schutzmaßnahmen zurückgegriffen werden.
Beim Kollektivschutz ist die individuelle Schutzausrüstung der sich auf dem Dach befindenden Person irrelevant. Zudem ergibt sich im Vergleich zu Individualschutzmaßnahmen auch keine Notwendigkeit einer Gebrauchsschulung für entsprechende Geländersysteme. Für Dächer, die regelmäßig von mehreren unterschiedlichen Personen begangen und genutzt werden, sind Schutzgeländer daher die deutlich anwenderfreundlichere Lösung.
DIN EN 13374 Schutzklassen
Die DIN EN 13374 unterscheidet Geländer in drei Schutzklassen mit jeweils verschiedenen Prüfkriterien. Die Art der Anwendung verändert so die maximale Dachneigung und den maximalen Abstand zwischen zwei Holmen.
Schutzklasse A:
Für Statische Lasten, beispielsweise durch Anlehnen, Festhalten, Gegenlaufen oder Gegenfallen. Die maximale Dachneigung beträgt 10° und die maximalen Abstände zwischen den Holmen betragen 470 mm.
Schutzklasse B:
Für Statische Lasten und für geringfügige dynamische Lasten, beispielsweise durch Anlehnen, Festhalten, Gegenlaufen, Gegenfallen oder Anprallen nach dem Abgleiten auf geneigten Flächen. Die maximale Dachneigung beträgt 30° ohne Begrenzung der Absturzhöhe und 60° bei einer Absturzhöhe unter 2 Metern. Die maximalen Abstände zwischen den Holmen betragen 250 mm.
Schutzklasse C:
Für Große dynamische Lasten, beispielsweise durch das Fallen oder Abgleiten auf stark geneigten Flächen. Die maximale Dachneigung beträgt zwischen 30° und 45° ohne Begrenzung der Absturzhöhe und zwischen 45° und 60° bei einer Absturzhöhe unter 2 Metern. Die maximalen Abstände zwischen den Holmen betragen 100 mm.