Anschlagpunkte

Der Punkt an dem Sicherheit beginnt

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Untergrund
Nutzerzahl
Anwendung
Befestigung

Anschlagpunkt

Anschlagpunkte – sichere Verankerung für Arbeiten in der Höhe

Ein Anschlagpunkt ist eine fest installierte oder temporäre Vorrichtung, die als Sicherungspunkt dient, um Personen bei Arbeiten in der Höhe gegen Absturz zu schützen. Technisch handelt es sich meist um eine stabile Stütze mit einem Ring- bzw. einer Anschlagöse am oberen Ende, in den sich die arbeitende Person mit einem Auffanggurt und einem Verbindungsmittel einhaken kann. Der Anschlagpunkt kann entweder als Rückhalte- oder Auffangsystem genutzt werden – es verhindert also präventiv den Sturz oder fängt die Kraft, die bei einem potenziellen Sturz entsteht, ab. Anschlagpunkte für die Absturzsicherung sind elementarer Bestandteil moderner Absturzsicherungssysteme und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter sicher auf Dächern arbeiten können.

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Anschlagpunkte für Absturzsicherung: Genehmigungen

Damit ein Anschlagpunkt rechtlich und technisch in Deutschland eingesetzt werden darf, müssen bestimmte Zulassungen und Nachweise vorliegen. Die Europäisch Technische Bewertung – kurz ETA – ist ein europaweiter Leistungsnachweis für Bauprodukte, für die es keine harmonisierte europäische Norm gibt. Produkte mit ETA dürfen im gesamten EU-Raum verkauft und mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Die ETA belegt also die Leistungseigenschaften eines Produktes unter standardisierten Testbedingungen. Sie reicht jedoch in Deutschland allein nicht aus, um ein Produkt dauerhaft im Bauwerk einzusetzen.

Allgemeine Bauartgenehmigung

Für den rechtssicheren Einbau in Deutschland ist zusätzlich zur ETA eine Allgemeine Bauartgenehmigung (abG) erforderlich. Die abG ist ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis, der nicht nur das Produkt selbst, sondern insbesondere das Zusammenspiel mit dem Bauwerk beschreibt. Eine Bauart entsteht immer dann, wenn mindestens zwei Bauprodukte miteinander kombiniert werden, beispielsweise Anschlagpunkte (Produkt 1) und Betonuntergründe (Produkt 2). Die abG definiert, wie diese beiden Komponenten verbunden werden müssen, damit sie im Ernstfall – also bei einem Sturz – die auftretenden Kräfte sicher aufnehmen können. Sie stellt sicher, dass das gesamte System funktioniert und keine versagende Verbindung zum Bauwerk entsteht.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Neben der ETA und der abG gibt es in Deutschland die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Sie dient als nationale Zulassung für einzelne Bauprodukte, die nicht unter eine harmonisierte EU-Norm fallen und auch keine ETA besitzen. Eine abZ ist nur in Deutschland gültig und wird ebenfalls vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vergeben. Sie bestätigt, dass ein Bauprodukt dauerhaft sicher verwendet werden darf, ohne zusätzliche Einzelfallprüfungen.

Normen für Anschlagpunkte und Absturzsicherungssysteme

Für Anschlagpunkte existieren mehrere relevante Regelwerke. Die DIN EN 795 ist eine europäische Norm und beschreibt Absturzsicherungen, darunter fest installierte Punkte (Typ A), horizontale Seile (Typ C) und Schienensysteme (Typ D). Sie kann nicht als alleiniger Nachweis für fest verbaute Produkte in Deutschland verwendet werden. Nur in Verbindung mit einer ETA und abG oder abZ dürfen diese Systeme ins Bauwerk integriert werden.

Deutlich konkreter wird die DIN EN 517, die speziell Sicherheitsdachhaken für Steildächer regelt. Sie unterscheidet zwischen zwei Typen: Dachhaken nach Typ A dürfen ausschließlich in Richtung der Falllinie der Dachfläche hin belastet und eingesetzt werden. Das bedeutet, dass sich die arbeitende Person nur unterhalb des Anschlagpunktes bewegen darf. Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 Typ B sind geprüft für eine „Aufnahme von Zugkräften, die sowohl in Richtung der Falllinie (y-Achse) entgegen der Fallrichtung (y-Achse) als auch senkrecht dazu und parallel zur Dachfläche (x-Achse) einwirken“. Wer also mit einem Typ-B-Haken arbeitet, darf sich seitlich zum Ortgang hin bewegen, oberhalb des Hakens in Richtung First arbeiten und sogar die Dachseite wechseln.

Anschlagpunkte – sichere Lösung mit geprüfter Qualität

Für die rechtssichere Verwendung von Anschlagpunkten ist in Deutschland stets ein vollständiger Verwendbarkeitsnachweis erforderlich. Das bedeutet: Eine ETA allein reicht nicht – erst in Kombination mit einer abG oder alternativ mit einer abZ ist ein Produkt dauerhaft verwendbar. Damit werden nicht nur die Eigenschaften des Produktes, sondern auch seine sichere Integration ins Bauwerk gewährleistet. Wer auf geprüfte Qualität und durchdachte Lösungen setzt, stellt sicher, dass Anschlagpunkte auch langfristig Schutz bieten.

Anschlagpunkte für die Absturzsicherung von Sicherheitskonzepte Breuer stehen für geprüfte Sicherheit „Made in Germany“. Unsere Lösungen entstehen in einem meistergeführten Fachbetrieb, der sich auf individuelle Sicherheitskonzepte für jedes Dach spezialisiert hat. Egal, ob Anschlagpunkte oder alternative Systeme – etwa Absturzsicherungen in Form eines Geländers, eine Seilsystem-Absturzsicherung oder Modelle zum Absichern von Steigleitern – wir helfen Ihnen gerne weiter!