DGUV 112-198

Was ist die DGUV Regel 112-198?

Die DGUV Regel 112-198 ist eine branchenspezifische Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die detaillierte Sicherheitsstandards für den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) festlegt. Sie definiert Anforderungen und Empfehlungen für die Auswahl, den Einsatz, die Prüfung und Instandhaltung dieser Schutzausrüstung, um Arbeitnehmer vor Absturzgefahren zu schützen. Die Regel ist für Unternehmen und Organisationen verbindlich und dient dazu, Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Kategorien von Auffangsystemen gemäß DGUV

Die DGUV Regel 112-198 definiert grundlegend vier Typen von Auffangsystemen. Die Typen von Auffangsystemen gemäß DGUV können wie folgt formuliert werden:

  • Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät und beweglicher Führung
  • Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät und fester Führung
  • Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät
  • Auffangsystem mit Falldämpfer

Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät und beweglicher Führung

Ein Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung ist eine Art persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), die dazu dient, einen Arbeiter im Falle eines Sturzes aufzufangen und zu sichern. Bei diesem System bewegt sich das Auffanggerät entlang einer Führung, die sich ebenfalls bewegen kann, um dem Benutzer Flexibilität und Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Die bewegliche Führung trägt dazu bei, die Belastung auf den Körper während eines Sturzes zu reduzieren und eine effektive Absturz­si­cher­ung zu gewährleisten, insbesondere in Situationen, in denen Bewegung erforderlich ist, wie beispielsweise auf Bau- oder Industriestellen.

Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät und fester Führung

Das Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung besteht aus einem Auffanggurt, einem mitlaufenden Auffanggerät sowie einer festen Führung, entlang der das Auffanggerät gleitet. Diese Führung ist stationär und gewährleistet eine definierte Bahn für das Auffanggerät. Im Falle eines Sturzes blockiert das Auffanggerät automatisch an der festen Führung, um den Benutzer oder die Benutzerin sicher zu halten und ein Abstürzen zu verhindern. Das System kann auch über ein Verbindungselement oder Verbindungsmittel mit dem Auffanggurt verbunden sein, um eine zuverlässige Sicherung zu gewährleisten.

Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät

Ein Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät besteht aus einem Auffanggurt und einem Höhensicherungsgerät, das speziell entwickelt wurde, um Arbeiter in der Höhe zu sichern. Das Höhensicherungsgerät ermöglicht es dem Benutzer, sich frei entlang einer vertikalen Linie zu bewegen, während es im Falle eines Sturzes automatisch blockiert und den Benutzer sicher hält. Diese Art von Auffangsystem ist besonders für Arbeiten in der Höhe geeignet, wie zum Beispiel auf Gerüsten oder Masten, und bietet eine zuverlässige Sicherung gegen Absturz.

Auffangsystem mit Falldämpfer

Ein Auffangsystem mit Falldämpfer umfasst einen Auffanggurt, ein Verbindungselement oder -mittel und einen speziellen Falldämpfer, der entweder in das Verbindungselement integriert ist oder als eigenständiges Bauteil angebracht wird. Im Falle eines Sturzes trägt der Falldämpfer dazu bei, die Energie des Falls zu absorbieren, indem er die Fallhöhe reduziert oder die Belastung auf den Benutzer reduziert, was potenzielle Verletzungen beim Aufprall minimiert. Diese Art von Auffangsystem bietet eine wirksame Sicherung gegen Absturz und ist besonders in Situationen geeignet, in denen ein erhöhtes Risiko für Abstürze besteht, wie beispielsweise Arbeiten auf Dächern oder in der Nähe von Kanten.

Allgemeine Infos zum Auffangsystem

Ein Auffangsystem ist eine essentielle Sicherheitsvorrichtung, die in Arbeitsumgebungen eingesetzt wird, in denen das Risiko eines Absturzes besteht. Es schützt die Arbeitnehmer, indem es im Falle eines Absturzes die Fallstrecke begrenzt und die Person sicher auffängt. Dabei wird die gefallene Person in einer hängenden Position gehalten, um auf Rettung zu warten. Die Auswahl und Zusammenstellung eines Auffangsystems erfordert eine genaue Abstimmung der Komponenten, insbesondere des energieabsorbierenden Teils wie eines Falldämpfers, um sicherzustellen, dass es für die erwartete Belastung ausgelegt ist. Die Gebrauchsanleitung gibt Auskunft über die empfohlene Nennlast, und im Zweifelsfall sollte der Hersteller um Rat gebeten werden, um die optimale Sicherheit zu gewährleisten.

Rückhaltesysteme und Arbeitsplatzpositioniersysteme

Zusätzlich zu den Auffangsystemen werden in der Sicherheitsrichtlinie auch Rückhaltesysteme und Arbeitsplatzpositioniersysteme behandelt.

 

Arbeitsplatzpositionierungssystem

Ein Arbeitsplatzpositionierungssystem besteht aus einer Anschlageinrichtung, einem Verbindungsmittel mit Längeneinstellvorrichtung und einem Haltegurt bzw. Auffanggurt. Die ergonomische Gestaltung der Bestandteile ist besonders wichtig, da die Person unter Umständen über einen längeren Zeitraum in einer Position gehalten werden muss. Um sowohl ergonomischen als auch sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig Schutz gegen Absturz beim Zugang zum Arbeitsplatz zu gewährleisten, empfiehlt sich die Verwendung eines Auffanggurtes mit einem integrierten Haltegurt.

Es ist entscheidend, dass die Komponenten des Systems ergonomisch gestaltet sind, um den Komfort des Benutzers zu gewährleisten, insbesondere wenn dieser längere Zeit in einer bestimmten Position arbeiten muss. Um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den Arbeitsplatzzugang zu erleichtern, ist die Verwendung eines Auffanggurtes mit integriertem Haltegurt empfehlenswert.

Rückhaltesystem

Das Rückhaltesystem setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter ein Auffanggurt, Verbindungselemente und Ankerpunkte. Im Gegensatz zu einem Auffangsystem, das einen freien Fall auffängt, beschränkt das Rückhaltesystem die Bewegung des Arbeiters und hält ihn sicher an seinem Arbeitsplatz, ohne die Möglichkeit eines Absturzes zuzulassen. Diese Vorrichtung ist besonders wichtig in Situationen, in denen ein erhöhtes Risiko für Abstürze besteht, wie zum Beispiel auf Baustellen oder bei Arbeiten in der Nähe von Abgründen oder offenen Gruben.

Auswahl der richtigen PSAgA

Die Auswahl der richtigen persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist von entscheidender Bedeutung, da sie nicht nur die Sicherheit der Arbeiter gewährleistet, sondern auch eine umfassende Berücksichtigung verschiedener Einsatzszenarien und Sicherheitsfaktoren ermöglicht. Die DGUV Regel bietet nicht nur eine Auflistung der erforderlichen Kennzeichnungen auf der PSAgA, sondern gibt auch detaillierte Empfehlungen für die optimale Zusammenstellung und Nutzung der Ausrüstung. Zum Beispiel wird betont, dass Helme mit Kinnriemen, die den Standards der DIN EN 397 entsprechen, einen wirksamen Schutz vor schweren Kopfverletzungen bieten können, die infolge eines Absturzes auftreten können. Darüber hinaus definiert die Regel die erforderliche lichte Höhe für die Nutzung von Auffangsystemen, wobei die Summe aller relevanten Komponenten und ein Sicherheitsabstand zur nächstgelegenen Ebene berücksichtigt werden. Durch die strikte Einhaltung dieser Richtlinien kann die PSAgA effektiv dazu beitragen, Unfälle zu verhindern und die Sicherheit der Arbeitnehmer in Arbeitsumgebungen mit Absturzgefahr zu gewährleisten.

Benutzung und Gebrauchsdauer von PSAgA

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) hat eine begrenzte Lebens- und Nutzungsdauer. Um sicherzustellen, dass sie weiterhin sicher verwendet werden kann, ist es entscheidend, dass sie regelmäßig von einem Sachkundigen überprüft wird. Die Verantwortung für diese Überprüfung liegt beim Unternehmer, der sicherstellen muss, dass sie den geltenden Standards entspricht. Das genaue Prüfintervall hängt von den spezifischen Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten ab. Dennoch ist eine Erstprüfung vor der erstmaligen Verwendung und anschließend mindestens alle zwölf Monate zwingend erforderlich, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten.

 


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