DGUV 112-199

Was versteht man unter der DGUV Regel 112-199?

Die DGUV Regel 112-199 bildet einen entscheidenden Leitfaden für die Rettung aus Höhen und Tiefen unter Verwendung persönlicher Absturzschutzausrüstungen. In Arbeitsumgebungen, in denen Mitarbeiter mit potenziellen Absturzgefahren konfrontiert sind, ist eine fundierte Kenntnis und Anwendung dieser Regel von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Angesichts der Risiken, die mit Arbeiten in der Höhe verbunden sind, spielt die richtige Auswahl, Nutzung und Wartung persönlicher Absturzschutzausrüstungen eine unverzichtbare Rolle bei der Minimierung von Unfallrisiken und der effektiven Durchführung von Rettungsmaßnahmen. Diese Regel dient als unentbehrlicher Leitfaden für Arbeitgeber, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden und im Falle eines Sturzes eine schnelle und sichere Rettung gewährleistet ist.

Gefährdungsbeurteilung: Auswahl der richtigen Absturzschutzausrüstungen

Bei der Gefährdungsbeurteilung gemäß der DGUV Regel 112-199 sollten folgende Aspekte bei der Auswahl persönlicher Absturzschutzausrüstungen berücksichtigt werden:

  • Rettungsdauer und -möglichkeiten: Die Ausrüstung muss eine schnelle und effektive Rettung ermöglichen, abhängig von der Rettungsdauer und den spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes.
  • Ergonomie und individuelle Anpassung: Die Ausrüstung sollte an die Ergonomie des Benutzers anpassbar sein, um die körperliche Belastung zu reduzieren und den Tragekomfort zu verbessern.
  • Arbeitsplatz- und Umgebungsmerkmale: Die Eigenschaften des Arbeitsplatzes und der Umgebung, wie beengte Verhältnisse oder das Vorhandensein aggressiver Stoffe, müssen bei der Auswahl der Ausrüstung berücksichtigt werden.
  • Rettungsrichtung und Anzahl der Personen: Die Ausrüstung muss entsprechend der möglichen Rettungsrichtung und der Anzahl der zu rettenden Personen geeignet sein.
  • Länge der Rettungsstrecke: Die Ausrüstung muss für die voraussichtliche Länge der Rettungsstrecke angemessen dimensioniert sein.
  • Anwendungseinschränkungen und Herstellerinformationen: Es ist wichtig, mögliche Anwendungseinschränkungen gemäß den Herstellerinformationen zu beachten, um die Wirksamkeit und Sicherheit der Ausrüstung zu gewährleisten.
  • Befestigungspunkt und Tragfähigkeit: Die Merkmale des Befestigungspunktes für das System, einschließlich Lage und Tragfähigkeit, müssen den Anforderungen entsprechen.
  • Eignung für verschiedene Verwendungszwecke: Die Ausrüstung sollte für alle Phasen der Verwendung geeignet sein, einschließlich Rettung, Zugang, Arbeit und Rettung.

Abschließend ist es entscheidend, dass der Unternehmer die Auswahl der persönlichen Absturzschutzausrüstungen unter Berücksichtigung dieser Kriterien trifft. Dabei sollte er in enger Abstimmung mit den Nutzern die geeigneten Rettungsgurte oder Rettungsschlaufen, Rettungshubgeräte, Abseilgeräte und Verbindungselemente auswählen. Diese Auswahl sollte nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch den individuellen Anforderungen und Bedingungen des Arbeitsplatzes gerecht werden. Nur so kann effektiver Schutz gewährleistet und im Falle eines Absturzes eine schnelle und sichere Rettung durchgeführt werden.

Rettungsverfahren nach Szenario

Die DGUV Regel 112-199 legt klare Verfahren für die Rettung in verschiedenen Szenarien fest, darunter das Retten aus einem Schacht, Behälter, Silos und engen Räumen, das Retten aus einem Steigschutz und das Retten einer Person, die frei im Raum hängt.

  • Das Retten aus einem Schacht, Behälter, Silos und engen Räumen

Für die Rettung aus einem Schacht oder einem ähnlich beengten Raum sind spezielle Vorkehrungen zu treffen. Ein Rettungsgurt oder ein Auffanggurt, kombiniert mit einem Höhensicherungsgerät und integriertem Rettungshubgerät, sind unerlässlich. Ergänzend dazu wird eine mobile Anschlageinrichtung wie ein Dreibein benötigt. Mit dem Rettungshubgerät kann die gerettete Person sicher nach oben gezogen werden.

  • Das Retten aus einem Steigschutz und

Bei der Rettung aus einer Steigschutzeinrichtung, beispielsweise an Dächern, in Hochregallagern oder an Windenergieanlagen, sind ebenfalls spezielle Maßnahmen erforderlich. Ein Auffanggurt, kombiniert mit einem Abseilgerät mit Hubfunktion, ist essentiell. Zur Befestigung werden eine oder mehrere Bandschlingen benötigt, welche als Anschlageinrichtung gemäß DIN EN 795 dienen.

  • Das Retten einer Person, die frei im Raum hängt.

Für die Rettung einer Person, die frei im Raum hängt, beispielsweise nach einem Absturz von Dachkanten oder Plattformen, sind besondere Vorkehrungen zu treffen. Ein Auffanggurt ist unerlässlich, ebenso wie ein Abseilgerät mit Hubfunktion. Zur Fixierung und zusätzlichen Sicherung werden Seilklemmen und Anschlageinrichtungen benötigt. Es wird empfohlen, ein Abhalteseil zu verwenden, um ein Hängenbleiben oder Anschlagen an Bauteilen während des Rettungsvorgangs zu verhindern.

Allgemeine Infos zum Rettungskonzept

Um im Falle eines Notfalls angemessen reagieren zu können, ist es die Verantwortung des Unternehmers, ein detailliertes Rettungskonzept zu entwickeln. Dabei werden die spezifischen Gegebenheiten des Arbeitsplatzes berücksichtigt, um eine effektive Rettung zu gewährleisten. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter gemäß den Vorschriften der DGUV Regel 112-199. Zudem enthält es Anweisungen zur korrekten Anwendung der verschiedenen Ausrüstungsgegenstände, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall ordnungsgemäß eingesetzt werden können und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten.

Benutzung und Gebrauchsdauer von PSAgA

Die Benutzung und Gebrauchsdauer von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Mitarbeiter in Arbeitsumgebungen mit Absturzgefahr. PSAgA hat eine begrenzte Lebens- und Nutzungsdauer, und es ist wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob eine weitere sichere Nutzung gewährleistet ist. Diese Überprüfung sollte von einem Sachkundigen durchgeführt werden und liegt in der Verantwortung des Unternehmers.

Das Prüfintervall für die Überprüfung der PSAgA hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Einsatzbedingungen und die betrieblichen Verhältnisse. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass diese Überprüfung mindestens alle zwölf Monate erfolgt, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Ausrüstung ordnungsgemäß funktioniert.

Durch die regelmäßige Überprüfung und Wartung der PSAgA kann die Gefahr von Unfällen deutlich reduziert werden, und die Mitarbeiter können mit einem höheren Maß an Sicherheit arbeiten. Daher ist es unerlässlich, dass der Unternehmer die entsprechenden Maßnahmen zur Überprüfung und Wartung der persönlichen Schutzausrüstung implementiert und sicherstellt, dass diese ordnungsgemäß durchgeführt werden. So wird die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet und das Risiko von Unfällen minimiert.

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