Absturz­si­cher­ung mit Geländern

Wofür wird ein Schutzgeländer auf Dächern gebraucht?

Flachdach Schutzgeländer sollen verhindern, dass sich Personen der Absturzkante nähern oder im schlimmsten Fall übertreten und daraufhin abstürzen.

Die auch oft als DachgeländerSicherheitsgeländer oder auch Absturzgeländer bezeichneten Sicherheitseinrichtungen können mehrere Personen, als auch größere Personengruppen, ohne den Einsatz persönlicher Sicherheitsausrüstung gleichzeitig schützen. Im Gegensatz zu Anschlageinrichtungen zählen Geländersysteme daher zu den Kollektivschutzmaßnahmen. Dieser Seitenschutz in Form der Schutzgeländer wird in Deutschland ebenfalls der Absturz­si­cher­ung zugerechnet.

Schutzgeländer für Dächer gibt es in mehreren Varianten. Diese werden zumeist anhand Ihrer Befestigung auf dem Flachdach unterschieden

Attika-Geländer

Selbsterklärend sind Attika-Geländer. Das Seitenschutzsystem kann hierbei auf drei unterschiedliche Weisen stabil mit der Attika des Dachs verbunden werden. Vom Attika-Geländer gibt es drei Befestigungsvarianten:

  1. Montage unter dem Attikablech
  2. Montage seitlich, von innen
  3. Montage von oben auf der Attika oder der Dachfläche

Für alle der Ausführungen gibt es mehrere Geländerlängen, Neigungen und Höhen. So kann gewährleistet werden, dass Attika-Dachgeländer von Sicherheitskonzepte Breuer auch individuellen Ansprüchen zur Absturz­si­cher­ung genügen.

Auflastgehaltene Geländer

Die selbsttragenden Dachgeländer können entweder durch Gegengewichte fixiert werden, oder Sie werden auf Gründächern so integriert, dass die Begrünung das Geländer in seiner Position fixiert. Grundsätzlich gilt hier, wie bei den Attika-Geländern, dass es eine sehr hohe Bandbreite an möglichen Kombinationen aus den einzelnen Geländerbestandteilen gibt. Dies ermöglicht es, das Geländersystem perfekt auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. Durch die entfallende Montage sind diese Schutzgeländer zudem schnell auf- und wieder abgebaut.

Geländersysteme zum Einsatz für Flucht- und Rettungswege

Weiterhin können Geländersysteme eingesetzt werden um Flucht- und Rettungswege zu sichern. Ein ungesicherter Fluchtweg auf dem Dach kann bei großer Hektik und Panik schnell zum Risikofaktor werden. Mit Rettungswegen von SKB  gelangen Personen auch bei großer Hektik unkompliziert in Sicherheit.

Geländer für Metalldächer

Die aus Aluminium gefertigten Metalldach-Geländer werden direkt mit dem Dach verschraubt und können so beispielsweise auf Sandwich, oder Trapez-Metalldächern eingesetzt werden

Schutzgeländer Vorschriften

Nach TRBS 2121 (Technische Regelungen für Betriebssicherheit) haben die kollektiven Schutzmaßnahmen Priorität gegenüber den Individualschutz-Maßnahmen.

Die Seitenschutzsysteme, die nicht an der Attika befestigt werden, dürfen bei Frost und Schnee nicht verwendet werden. Geländersysteme dürfen ebenfalls nicht verwendet werden, wenn hohe Windstärken auftreten, die über dem normalen Maß liegen.
Auch bezüglich der Höhe gibt es Einschränkungen, so darf der Aufbauort maximal 40m über dem umgebenen Gelände liegen und das Dach darf eine maximale Neigung von 10° besitzen.

Eine weitere Unterscheidung von Schutzgeländern wird in den technischen Regeln für Arbeitsstätten A2.1 getroffen. Hier erfolgt die Unterscheidung nach Bauart.

Geländer zur Absturz­si­cher­ung mit geschlossener Füllung

Bei dieser Variante sind die Seitenteile komplett geschlossen, sodass ein höchstes Maß an Sicherheit gewährleistet wird. Eine Gefahr durch sich ergebende Spalte bleibt damit ausgeschlossen.

Füllstabgeländer

Bei Füllstabgeländern mit vertikal-verlaufenden Stäben darf der Abstand zwischen einzelnen Stäben nicht weiter als 0,18m sein. Durch die Angabe dieses Mindestabstands wird wiederum versucht, den Spalt und damit auch das Risiko möglichst gering zu halten. Weiterhin darf der Abstand zwischen der Oberkante des Dachs und der Unterkante des Geländers nicht größer als 0,18m sein.

Knieleistengeländer

Für Knieleistengeländer, die besonders häufig verwendet werden, gelten wiederrum andere Anforderungen. Die Abstände zwischen Handlauf und Knieleiste, sowie Knieleiste und Fußleiste dürfen nicht mehr als 0,5m betragen. Sollte das Dach keine Attika besitzen, ist eine Fußleiste zwingend erforderlich. Die Fußleiste muss dabei eine Mindesthöhe von 0,05m besitzen.

Für alle Schutzgeländer auf Dächern gilt:

  • Sollten so gestaltet sein, dass sie den zu erwartenden Belastungen standhalten
  • Hinüber- und Durchfallen von Beschäftigten soll verhindert werden
  • Die Geländer müssen eine Mindesthöhe von 1,00m aufweisen
  • Die Oberkante muss mindestens eine Horizontallast von 1kN/m aufnehmen können. 

 

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