Kollektivschutz

Abgrenzung Kollektiv- und Individualschutz

Kollektivschutzmaßnahmen sind darauf ausgelegt Gruppen von Personen zu sichern. Alle Sicherheitsmaßnahmen, bspw. eine Absturz­si­cher­ung, die ergriffen werden um einzelne Personen zu schützen, sind dem Individualschutz zuzurechnen. 

So zählen insbesondere Seitenschutzvorrichtungen in Form von einem Schutzgeländer, aber auch Absperrungen zum Kollektivschutz.

Kollektivschutz kann primärer Absturz­si­cher­ung zugerechnet werden

Kollektivschutzmaßnahmen lassen sich weiterhin der Gruppe der primären Absturz­si­cher­ungen zurechnen. So wird durch Kollektivschutzmaßnahmen ein Abstürzen von Personen verhindert. Sekundäre Absturz­si­cher­ungen fangen den Sturz auf und verhindern den gefährlichen Aufprall auf dem Boden. 

Kollektivschutz macht Ausrüstung obsolet

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal des Kollektivschutz- und des Individualschutzes ist die benötigte Ausrüstung. So sind Personen die auf einem Flachdach unterwegs sind, über den Kollektivschutz auch ohne Anlegen der PSAgA geschützt. Sind auf einem Dach nur Individualschutzmaßnahmen vorhanden, bedarf es zwingend der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz

Unsicher welches Schutzsystem Sie benutzen sollten? Sie wissen nicht ob für Ihr Projekt eher Kollektivschutz oder Individualschutz in Frage kommt? Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und lassen Sie sich von unseren fachkundigen Mitarbeitern beraten. Wir finden die perfekte Lösung und die richtige Absturz­si­cher­ung für Sie. 


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