DGUV 201-056

DGUV 201-056: Grundlagen für die Planung von Anschlageinrichtungen auf Dächern

Die DGUV-Information 201-056 bietet umfassende Unterstützung bei der sicheren und professionellen Konzeption von Absturz­si­cher­ungssystemen und Anschlageinrichtungen auf Gebäuden. Dieser Leitfaden wendet sich an Bauherren, Planer und Nutzer, die auf der Suche nach individuellen Lösungen für die Sicherung von Höhenarbeitsplätzen auf Gebäuden sind. Die Publikation legt wichtige Kriterien für die Planung fest und gibt klare Richtlinien zur Absicherung von Gefahrenbereichen vor, wobei sowohl kollektive als auch individuelle Maßnahmen für den Fallschutz berücksichtigt werden.

Welche möglichen Gefahren müssen bei der Planung berücksichtigt werden?

Die DGUV-Information 201-056 identifiziert verschiedene potenzielle Absturzgefahren, darunter:

  • Sturz vom Dachrand:

Hierbei besteht die Gefahr, dass Personen vom Dachrand fallen könnten.

  • Durchbrechen durch Dachflächen:

Das Durchbrechen von Dachflächen stellt eine weitere Absturzgefahr dar.

  • Sturz durch eine Dachöffnung:

Die Möglichkeit des Sturzes durch eine Dachöffnung wird ebenfalls betrachtet.

Bei nicht durchbruchsicheren Dachelementen sind darüber hinaus zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gegen Durchbruch erforderlich.

Berücksichtigung von Gefahrenbereichen

Es ist entscheidend, den gesamten Bereich der Dachfläche als potenziellen Gefahrenbereich zu erkennen. Eine erhöhte Gefahr des Absturzes besteht in der Regel, wenn sich eine Person innerhalb eines Abstands von bis zu 2,0 m von einer Absturzkante aufhält. Spezifische Schutzmaßnahmen sind für diese gefährdeten Bereiche unerlässlich. Falls es nicht zwingend erforderlich ist, sich, während der geplanten Arbeiten in diesen Zonen aufzuhalten, sollten entsprechende Bereiche angemessen abgesperrt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Die individuelle Schutzausrüstung gegen Absturz ist darauf ausgelegt, den Träger vor einem möglichen Absturz zu schützen, indem ein Sturz verhindert wird (siehe Rückhaltesysteme). Ein ungehinderter Fall (siehe Auffangsysteme) soll strikt vermieden werden.

Bestandteile der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz setzt sich aus einer Körperhaltevorrichtung und einem Befestigungssystem zusammen.

Zur Körperhaltung gehören beispielsweise Auffanggurte und Haltegurte.

Das Befestigungssystem umfasst verschiedene Elemente wie Verbindungsmittel (wie Seile), Verbindungselemente (wie Karabinerhaken), Auffanggeräte (wie Höhensicherungsgeräte) und Anschlageinrichtungen. Diese Komponenten arbeiten zusammen, um einen effektiven Schutz gegen mögliche Absturzgefahren zu gewährleisten.

Anwendungssysteme

a) Rückhaltesysteme

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, die den Benutzer davon abhält, Bereiche mit Absturzgefahr zu erreichen.

➜ der Benutzer gelangt nicht zur Absturzkante

b) Arbeitsplatzpositionierungssysteme (SZP)

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, die es dem Benutzer ermöglicht, durch das Hineinlehnen in das System eine Arbeitsposition einzunehmen, bei der ein freier Fall nicht möglich ist.

c) Auffangsysteme

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, welche den Stürzenden auffängt! Während des Auffangvorganges wird die auf den Benutzer einwirkende Kraft begrenzt.

 

Grundlegende Planungsrichtlinien

Für die Planung von Anschlageinrichtungen in Situationen, in denen die bauliche Umgebung (wie Geländer oder Brüstungen) keinen ausreichenden Absturzschutz bietet, sind die folgenden Leitlinien zu beachten:

  • Priorität kollektiver Schutzeinrichtungen:

Kollektive Schutzvorrichtungen wie Geländer, Attikas, Brüstungen und Durchsturzgitter haben Vorrang vor individuellem Anseilschutz.

  • Vermeidung von Absturzsituationen:

Es sollte nach Möglichkeit vermieden werden, dass es zu einem Absturz kommt. Daher wird die Verwendung von Rückhaltesystemen empfohlen.

  • Beschränkung des freien Falls bei Auffangsystemen:

Falls Auffangsysteme eingesetzt werden, ist darauf zu achten, den freien Fall auf ein Minimum zu beschränken. Es ist zu beachten, dass bei einem Sturz in ein Auffangsystem Verletzungen nicht ausgeschlossen werden können und lebensbedrohlich sein können.

 

Anwendung von Auffangsystemen: Potenzielle Gefahren

  • Pendelsturz
  • Kantenausbildung
  • Seilauslenkung
  • Auf- Anprallen

Die Verwendung von Auffangsystemen birgt verschiedene potenzielle Gefahren, wie Pendelsturz, Kantenausbildung, Seilauslenkung und Auf-Anprallen. Um bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten Anschlageinrichtungen idealerweise 2,5 m von Absturzkanten entfernt positioniert werden. In schneereichen Regionen kann dieser Abstand vergrößert werden, um eine sichere Schneeräumung zu ermöglichen. Eckbereiche können dabei durch individuelle Anschlagpunkte abgesichert werden. Die Planung sollte auch den Zugang zum Sicherungssystem berücksichtigen, wobei die DIN 4426 zusätzliche Empfehlungen für die Gestaltung von Dachzugängen bietet.

Grundsätze für die Nutzung von Absturz­si­cher­ungssystemen

Es obliegt jedem Benutzer, sicherzustellen, dass die persönliche Schutzausrüstung für den beabsichtigten Gebrauch geeignet und ordnungsgemäß geprüft ist, wobei besonders auf die CE-Kennzeichnung geachtet werden sollte. Zusätzlich sollte gewährleistet sein, dass die Ausrüstung mit den vorhandenen Anschlageinrichtungen kompatibel ist.

  1. Rückhaltesysteme:
  • Die Länge von Rückhaltesystemen sollte immer so eingestellt sein, dass gefährdete Bereiche nicht erreicht werden können.
  1. Auffangsysteme:
  • Bei der Planung ist die benötigte freie Höhe unterhalb des Benutzers in Abhängigkeit vom geplanten Auffangsystem zu berücksichtigen.
  • Um Verletzungen zu vermeiden, sollte ein Aufprall des Benutzers auf umgebende Elemente während des Auffangvorgangs vermieden werden.
  • Verbindungsmittel müssen auch für einen Sturz über eine Kante hinweg geprüft sein.
  • Die Möglichkeit von Pendelstürzen sollte nach Möglichkeit minimiert werden.

Zusätzliche Informationen:

Trotz kantengeprüfter Verbindungsmittel besteht in der Praxis (z. B. bei Beton, Stahlträgern, Blechen) insbesondere bei Pendelstürzen die Möglichkeit eines Versagens. In solchen Situationen sind zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Kantenschutz oder Seilschutz erforderlich.

Die Rettung einer aufgefangenen Person muss innerhalb weniger Minuten durchgeführt werden können. Daher sollten geeignete Rettungsmaßnahmen bereits vor Arbeitsbeginn mit Auffangsystemen festgelegt werden.

Die Nutzung des Absturz­si­cher­ungssystems ist ausschließlich für geschultes Personal gestattet.

Montage von Anschlageinrichtungen: Wichtige Aspekte

Bei der Installation von Anschlageinrichtungen sind verschiedene Schlüsselfaktoren zu berücksichtigen:

Herstellervorgaben präzise befolgen:

Es ist essenziell, die Anweisungen des Herstellers akribisch zu befolgen, wie sie in Montageanleitungen und Sicherheitshinweisen dargelegt sind.

Erforderliches Fachwissen und handwerkliches Geschick:

Die Montage erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und handwerklichem Geschick seitens der Montagefachkräfte.

Sorgfältiger Abgleich mit Planungsunterlagen:

Eine gründliche Überprüfung der bestehenden Situation im Vergleich zu den Planungsunterlagen ist unerlässlich, um eine präzise Installation sicherzustellen.

Erstellung einer verpflichtenden Einbaudokumentation:

Gemäß den Richtlinien der DGUV Information 201-056 ist die Erstellung einer Einbaudokumentation verpflichtend. Hierbei liegt besonderes Augenmerk auf der Fotodokumentation sicherheitsrelevanter Montageschritte, insbesondere solcher, die nach Abschluss der Installation nicht mehr sichtbar sind.

Regelmäßige Prüfung durch autorisierte Fachkräfte:

Die regelmäßige Prüfung der Anschlageinrichtungen sollte ausschließlich von sachkundigen Personen durchgeführt werden, die vom Hersteller autorisiert sind. Jegliche durchgeführten Prüfungen müssen sorgfältig dokumentiert werden.

 

Die sorgfältige Berücksichtigung dieser Überlegungen gewährleistet eine sichere und normgerechte Montage von Anschlageinrichtungen.

Wann muss eine Absturz­si­cher­ung montiert werden?

Die Montage von Absturz­si­cher­ungen ist erforderlich, wenn potenziell eine Fallhöhe von 1 Meter oder mehr besteht, gemäß den Bestimmungen der DIN 4426 für Verkehrswege auf Dachflächen. Diese Sicherheitsmaßnahme ist insbesondere notwendig, wenn der Weg oder der Arbeitsort sich im absturzgefährdeten Bereich befindet. Bei Dachneigungen über 20° ist grundsätzlich auf permanente Absturz­si­cher­ungen zu achten.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Montage sowie die Durchführung von Kontrollen ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen. Dies gilt auch für Überprüfungen, die bei Bedarf von externen Dienstleistern durchgeführt werden können. Die Sicherheit der Montage und Kontrolle von Absturz­si­cher­ungen erfordert daher die Expertise von geschultem Fachpersonal.

Kontakt

Wenn Sie die Planung in die Hände erfahrener Fachleute legen möchten, sind Sie bei SICHERHEITSKONZEPTE BREUER genau richtig. Wir bieten nicht nur professionelle Planung und Installation, sondern kümmern uns auch um die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung, inklusive umfassender und rechtssicherer Dokumentation.

Falls Sie weitere Informationen wünschen oder Ihre individuellen Anforderungen besprechen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite, um Ihre Sicherheitsanliegen optimal zu erfüllen.


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