Verbindungsmittel

Verbindungsmittel in der Absturz­si­cher­ung

Was beschreibt der Begriff “Verbindungsmittel” ?

Die Funktion eines Verbindungsmittels lässt sich leicht beschreiben: Über das Verbindungsmittel seilt sich der Anwender mit seiner persönlichen Schutzausrüstung an der Anschlageinrichtung an um sich von der Absturzkante fernzuhalten oder bei einem Fall vor dem Aufprall zu bewahrt zu werden. Da Verbindungsmittel im Fall der Fälle auch die enormen Kräfte aushalten müssen, die bei dem Auffangen einer abstürzenden Person auftreten, müssen diese sehr strapazierfähig und robust sein. Dafür kommen häufig Kernmantelseile, Drahtseile oder Verbindungsmittel aus Kunstfasern wie zum Beispiel Gurtbänder zum Einsatz. Verbindungsmittel verfügen in der Regel über Schlaufen oder Karabiner / Karabinerhaken an den beiden Enden um Haltegurt und Anschlageinrichtung problemlos befestigen zu können. 

 

Die gängigste Kombination stellt hier das Paket aus Auffang- und Haltegurt, Verbindungsmittel (mit integriertem Bandfalldämpfer) und Seilsicherungssystem / Einzelanschlagpunkt dar.

Einstellbare Verbindungsmittel

Um möglichst universell einsatzfähig zu sein, empfiehlt es sich auf Verbindungsmittel zurückzugreifen, deren Länge einstellbar ist. So wird die Gefahr der Schlaffseilbildung reduziert. Weiterhin lässt sich die mögliche Fallstrecke reduzieren, was direkten Einfluss auf die Verletzungsgefahren hat. Außerdem kann durch die Wahl einer geeigneten Länge mit dem längenverstellbaren Verbindungsmittel ein individuelles Rückhaltesystem realisiert werden.  

Verbindungsmittel mit integriertem Bandfalldämpfer oder energieabsorbierenden Eigenschaften dürfen nicht in Ihrer Länge verändert werden, da diese bereits einsatzfertig sind.

DIN-Normen und Varianten von Verbindungsmitteln

Verbindungsmittel gibt es in mehreren Varianten, die sich für unterschiedliche Aufgaben eignen. Damit die Sicherheit der verschiedenen Varianten gewährleistet wird, müssen für unterschiedliche Einsatzzwecke unterschiedliche DIN-Normen erfüllt werden. 

Neben der DIN EN 354, die keine weitere Spezifizierung macht, gibt es noch die folgenden DIN-Normen:

Verbindungsmittel nach DIN EN 358

Die Verbindungsmittel nach DIN EN 358 sind im Gegensatz zu Verbindungsmitteln nach DIN EN 354 nicht für Auffangvorrichtungen geeignet. Sie dienen lediglich dem Rückhalten oder der Arbeitspositionierung. Auch Verbindungsmittel nach DIN EN 358 können längenverstellbar sein. 

Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung nach DIN EN 353

Mitlaufende Auffanggeräte werden nach DIN EN 353 geprüft. Das Auffanggerät läuft frei an einer flexiblen Führung mit, welche am Ende eine Sicherung besitzt. So kann das Auffanggerät nicht über das Ende der Führung hinaus gleiten. Bei einer ruckartigen Bewegung blockiert das Auffanggerät. Dadurch würde ein Absturz direkt aufgefangen werden. Die mitlaufenden Auffanggeräte gibt es auch mit integriertem Bandfalldämpfer. So werden die Kräfte, die auf die abstürzende Person wirken, noch weiter reduziert. 

Falldämpfer nach DIN EN 355

Eine Prüfung von Falldämpfern erfolgt nach DIN EN 355. Falldämpfer gibt es als Aufreißfalldämpfer und als Reibfalldämpfer. Letztere sind für den Einsatz bei Nässe oder in schmutzigen Umgebungen nicht geeignet, da die falldämpfende Wirkung über Reibung realisiert wird. Bei den Aufreißfalldämpfern (Bandfalldämpfer), wird die entstehende Energie für das Aufreißen genutzt. Dadurch sind Aufreiß-Falldämpfer auch bei Nässe und Schmutz nicht in Ihrer Funktion beeinträchtigt. 

Höhensicherungsgeräte nach DIN EN 360

Auch Höhensicherungsgeräte werden geprüft. Dies geschieht hier über die DIN-Norm 360. Ein Höhensicherungsgerät beinhaltet ein Verbindungsmittel, welches ähnlich wie ein Auto Gurt funktioniert. Bei ruhigen normalen Bewegungen, kann man sich frei bewegen, erst bei einer abrupten Bewegung blockiert ein Bremssystem und hält so einen Fall auf. 

Eine gute Darstellung der einzelnen Verbindungsmittel, inklusiver grafischer Abbildung findet sich in der DGUV Regel 112-198 “Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz”.


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