Absturz­si­cher­ung

Absturz­si­cher­ung – Was Sie wissen müssen

Häufig kommen Fragen zum Thema Absturz­si­cher­ung auf. Viele davon lassen sich leicht beantworten - Einige gehen mit externen Regeln und Regularien einher und sind daher etwas schwieriger zu beantworten. Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst:

Was ist eine Absturz­si­cher­ung

Die Bedeutung der Bezeichnung steckt eigentlich schon im Wortstamm. Eine Absturz­si­cher­ung sichert Personen vor einem Absturz. Eine Absturz­si­cher­ung ist eine Vorrichtung, die geeignet ist, einen Absturz in gefährdeten Bereichen zu verhindern (primäre Absturz­si­cher­ung) oder Personen/Material im Sturzfall aufzufangen (sekundäre Absturz­si­cher­ung). Gefährliche Bereiche müssen hierbei nicht immer hohe Dächer sein. Teilweise werden auch Fenster, Balkone und andere Bereiche gesichert, die über Absturzkanten verfügen und bei denen die Sturzhöhe zu Verletzungen führen kann.

In den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ist eine Absturz­si­cher­ung definiert als „zwangsläufig wirksame Einrichtung, die einen Absturz auch ohne bewusstes Mitwirken der Beschäftigten verhindert, z. B. eine Umwehrung […] oder Abdeckung

Wer braucht eine Absturz­si­cher­ung?

Insbesondere Arbeitsplätze die höhergelegen sind, müssen zum Schutz der Arbeitskräfte mit Absturz­si­cher­ungen versehen werden. Hier sind besonders Arbeitsplätze auf Flachdächern zu nennen. Arbeiter die zur Montage (beispielsweise auf dem Bau) oder zu Wartungsarbeiten auf Dachflächen arbeiten, werden über die persönliche Schutzausrüstung (z.B. Seil und Gurt) und Anschlageinrichtungen oder Seilsicherungssysteme gesichert. 

Wann ist eine Absturz­si­cher­ung erforderlich

Diese Frage ist pauschal schwierig zu beantworten, da in Deutschland verschiedene Vorschriften (DGUV, ASR) einschlägig sein können. Die eindeutigste Regelung (gültig für Bauarbeiten) findet sich hier im Anhang 5.2 Abs.2 ArbStättV:

(2) Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Baustellen verhindern, müssen vorhanden sein:

1.unabhängig von der Absturzhöhe bei

a)Arbeitsplätzen am und über Wasser oder an und über anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,

b)Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,

2. bei mehr als 1 Meter Absturzhöhe an Wandöffnungen, an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen sowie

3. bei mehr als 2 Meter Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen.

In der Regel sind also Vorrichtungen zur Absturz­si­cher­ung ab einer Absturzhöhe von 2m nötig. Absturz­si­cher­ungen auf Dächern werden meistens ab 3m Absturzhöhe benötigt. 

Die Absturzhöhen sind allerdings nicht starr festgelegt und können sich individuell, auch unter Einbeziehung der folgenden Faktoren, unterscheiden.

  • Wie hoch ist die Absturzhöhe (Höhenunterschied)?
  • Wie groß ist der Abstand zu Absturzkante?
  • Wie ist der Untergrund beschaffen, auf dem die Absturz­si­cher­ung errichtet werden soll?
  • Wie ist der Untergrund der tieferliegenden Fläche beschaffen?
  • Sollen Personengruppen oder Individual-Personen geschützt werden?

Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Absturz­si­cher­ung genaustens im Voraus planen. Gerne unterstützen wir Sie dabei!


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Warum Absturz­si­cher­ung?

Wie bereits dargelegt, gibt es Vorschriften, die das Anbringen von Vorrichtungen zur Absturz­si­cher­ung auf Dächern regeln. Aber auch fernab von Vorschriften sind Absturz­si­cher­ungen sinnvoll. Es muss nicht immer der schlimmste Fall eintreten (Absturz) damit sich beispielsweise ein Anschlagpunkt und eine einfache Schutzausrüstung bezahlt macht.

Arbeitskräfte die unter Höhenangst leiden, sich in großer Höhe nicht wohl fühlen oder sehr sicherheitsbedürftig sind, werden mental erheblich entlastet, wenn Sie wissen, dass Sie auch bei einem Sturz „sicher“ sind. Mit einer geeigneten Absturz­si­cher­ung kann der Höhenarbeiter sich voll und ganz auf seinen Job konzentrieren, was der Qualität der geleisteten Arbeit zuträglich ist.

Die Frage nach dem „Warum“ erübrigt sich spätestens endgültig dann, wenn ein Absturz erfolgt, und der Höhenarbeiter aufgrund der Absturz­si­cher­ung ohne größere Blessuren davonkommt. Denken Sie auch daran, dass eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Absturz­si­cher­ungselemente (PSAgA, Anschlageinrichtung, Verbindungsmittel, Halte/Auffanggurt) durchgeführt werden muss, damit einer sicheren Benutzung nichts im Wege steht.

Welche Qualitätsmerkmale gibt es bei Absturz­si­cher­ungen?

  • In Deutschland benötigen Anschlageinrichtungen (AE) eine bauaufsichtliche Zulassung die von der DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) vergeben wird, damit diese eingesetzt werden können. Diese stellt sicher, dass sicherheitsrelevante Richtlinien eingehalten werden. 
  • Für Bestandteile der PSAgA gibt es DIN Normen, die die Mindestqualität sichern. Zu nennen sind hier insbesondere die DIN EN354:2010 sowie die DIN EN 795:1996

Warum ist eine gute Planung wichtig?

Je nach Einsatzgebiet und Zweck der Absturz­si­cher­ung schafft eine ausführliche Planung den Grundstein für flächendeckende Sicherheit. Anschlagpunkte als auch Seilsicherungssysteme haben verschiedene Eigenschaften die für unterschiedliche Zwecke besser/schlechter geeignet sind. Daher müssen vorab wichtige Fragen geklärt werden um sich für Maßnahmen entscheiden zu können:

  • Kann ein Kollektivschutz umgesetzt werden, oder muss auf den Individualschutz zurückgegriffen werden?
  • Wird der Individualschutz als Rückhaltesystem oder als Auffangsystem konzipiert?
  • Gibt es Faktoren, die die prinzipielle Verwendung bestimmter Systeme verhindern?
  • Wie umfänglich muss die Sicherung ausgestaltet sein?

Lassen Sie sich von unseren Experten bei der Planung beraten und erlangen Sie so den passenden Grad an Sicherheit.

Primäre oder Sekundäre Absturz­si­cher­ung?

Primäre Absturz­si­cher­ung

Primäre Absturz­si­cher­ungen sind Systeme wie beispielsweise Schutzgeländer (für Flachdächer) oder Absperrpfosten, die eher auf eine präventive Wirkungsweise ausgelegt sind. Diese Vorrichtungen sollen verhindern, dass Personen in die Nähe der Absturzkante gelangen bzw. dass es zu einem Absturz kommt. Diese Systeme sind meistens dem Kollektivschutz zuzurechnen.

 

Sekundäre Absturz­si­cher­ung

Im Gegensatz zu primären Absturz­si­cher­ungen dienen die sekundären Absturz­si­cher­ungen dazu, Personen oder Material im Sturzfall (z.B. Sturz vom Dach) aufzufangen. Bei sekundären Absturz­si­cher­ungen kommen in jedem Fall sogennante Anschlageinrichtungen zum Einsatz. Diese können unter anderem Anschlagpunkte und Seilsicherungssysteme auf Flachdächern, und Sicherheitsdachhaken auf Steildächern sein. 

Sekundäre Absturz­si­cher­ungen entfalten Ihre Wirkung zumeist in Kombination mit der PSAgA, weshalb diese auch dem Individualschutz zuzurechnen sind.


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