Absturz­si­cher­ung Höhe

Beschäftigt man sich mit Absturz­si­cher­ungen, kommt man früher oder später zur Frage: "Ab welcher Höhe muss ich eine Absturz­si­cher­ung anbringen?".

Da in Deutschland sehr viel Wert auf Arbeitssicherheit gelegt wird, gibt es dazu genaue Regelungen. 

Grundsätzlich muss an dieser Stelle zunächst definiert werden, was genau unter einer Absturz­si­cher­ung verstanden werden kann. Gemeinhin können alle Maßnahmen, die dazu beitragen, einen Absturz zu verhindern, als Absturz­si­cher­ung verstanden werden. Darunter fallen offensichtliche technische Einrichtungen, wie beispielsweise Brüstungen und Geländer oder auch Umwehrungen.

Ab welcher Höhe benötigt man eine Absturz­si­cher­ung?

Die DGUV Vorschrift 38 §12 nennt 5 verschiedene Szenarien.

  1. unabhängig von der Absturzhöhe bei Verkehrswegen und Arbeitsplätzen in der Nähe von Wasser oder flüssigen Stoffen
  2. bei mehr als 1m (100cm) Absturzhöhe bei freiliegenden Treppenläufen, Absätzen, Wandöffnungen, Bedienungsständen von Maschinen
  3. bei mehr als 2m (200cm) Absturzhöhe bei allen anderen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
  4. bei mehr als 3m (300cm) Absturzhöhe bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern
  5. bei mehr als 5m (500cm) Absturzhöhe beim Mauern über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern

Zu beachten ist hier allerdings, dass die Absturzhöhen nicht starr festgelegt sind sie sich individuell, auch unter Einbeziehung der folgenden Faktoren, unterscheiden können.

  • Wie hoch ist die Absturzhöhe (Höhenunterschied)?
  • Wie groß ist der Abstand zu Absturzkante?
  • Wie ist der Untergrund beschaffen, auf dem die Absturz­si­cher­ung errichtet werden soll?
  • Wie ist der Untergrund der tieferliegenden Fläche beschaffen?
  • Sollen Personengruppen oder Individual-Personen geschützt werden?

Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Absturz­si­cher­ung genaustens im Voraus planen. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Für eine umfangreichere Auflistung geltender Vorschriften verweisen wir auf unseren Glossareintrag - Vorschriften für die Absturz­si­cher­ung.


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