ASR A2.1

ASR A2.1 - Was versteht man darunter?

Die ASR A2.1 ist eine bedeutende Norm für Arbeitsplatzsicherheit. Sie legt detaillierte Vorschriften fest, um Abstürze und herabfallende Gegenstände zu verhindern und das sichere Betreten von Gefahrenbereichen zu gewährleisten. Diese Standards dienen dem Schutz der Mitarbeiter und der Förderung von Arbeitsplatzsicherheit und -gesundheit. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht, um stets den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.

Anwendungsbereiche

  • Die ASR A2.1 hat das klare Ziel, Beschäftigte vor Absturz und herabfallenden Gegenständen zu schützen sowie sicheres Betreten von Dächern und Gefahrenbereichen zu gewährleisten.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass sie nicht für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen gilt, die Teil eines Arbeitsmittels sind, das unter die Betriebssicherheitsverordnung fällt.

Gefahreneinschätzung und Schutzmaßnahmen

 

Gefährdung durch Absturz

Die ASR A2.1 definiert klare Kriterien zur Beurteilung der Gefährdung durch Absturz. Dazu gehören Faktoren wie

  • Absturzhöhe,
  • Art und Dauer der Tätigkeit,
  • Abstand zur Absturzkante,
  • Standplatzbeschaffenheit,
  • tiefer gelegene Flächen und
  • die Arbeitsumgebung.

Planungsunterlagen für bauliche Anlagen können ebenfalls in die Gefährdungsbeurteilung einfließen. Eine Absturzgefahr besteht grundsätzlich, wenn die Absturzhöhe mehr als 1,0 m beträgt.

 

Maßnahmen zum Schutz vor Absturz

Die ASR A2.1 legt großen Wert auf bauliche und technische Schutzmaßnahmen und bevorzugt sie gegenüber organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Hierbei sind folgende Prioritäten festgelegt:

  1. Primär sollten Absturz­si­cher­ungen implementiert werden.
  2. Falls betriebliche Gründe die Nutzung von Absturz­si­cher­ungen nicht erlauben, sollten Auffangeinrichtungen installiert werden.
  3. Wenn weder Absturz­si­cher­ungen noch Auffangeinrichtungen anwendbar sind, kann als individuelle Schutzmaßnahme Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in Betracht gezogen werden. Dabei ist entscheidend, dass geeignete Anschlageinrichtungen vorhanden sind und die Beschäftigten entsprechend geschult wurden.
  4. In besonderen Fällen, in denen die Art der Arbeit und der Arbeitsplatz spezielle Maßnahmen erfordern, kann im Einzelfall auf PSAgA verzichtet werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Beschäftigten fachlich qualifiziert sind, eine spezielle Unterweisung durch den Arbeitgeber erhalten haben und die Absturzkante deutlich erkennbar ist.

 

Risiko durch herabfallende Gegenstände

Bei der Bewertung von potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Beschäftigten stehen, müssen folgende Kriterien sorgfältig beachtet werden:

  • Der Höhenunterschied zwischen der Fläche, von der aus Objekten herabfallen könnten, und den Bereichen, die von den Beschäftigten betreten oder befahren werden.
  • Die Beschaffenheit der herabfallenden Objekte, einschließlich ihrer Form, Gewicht und Beschaffenheit, beispielsweise ob es sich um festes Material oder Flüssigkeiten handelt.
  • Externe Einflüsse wie Witterungsbedingungen (wie beispielsweise Wind), die das Risiko beeinflussen könnten.

Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die ASR A2.1 einen umfassenden Rahmen für den Schutz vor Absturzgefahren und herabfallenden Gegenständen bietet. Sie legt klare Prioritäten für präventive Maßnahmen fest, wobei bauliche und technische Lösungen bevorzugt werden. Erst wenn diese aus betrieblichen Gründen nicht umsetzbar sind, kommen alternative Schutzmaßnahmen wie Auffangeinrichtungen oder Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz. Die Norm stellt zudem detaillierte Anforderungen an Abmessungen und Positionen von Schutzeinrichtungen sowie spezielle Baustellensituationen. Insgesamt bietet die ASR A2.1 einen wichtigen Leitfaden für die Sicherheit am Arbeitsplatz im Umgang mit Absturz- und herabfallenden Gefahren.


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